Kostenvergütungen

 

 

 

Krankenkassenvergütungen:

Einerseits durch meinen Abschluss zum "Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom" und der kantonalen Berufsausübungsbewilligung im Kanton Schwyz und andererseits durch die Anerkennung des "Erfahrungsmedizinischen Register (EMR)", übernehmen die grössten Krankenkassen den Hauptteil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie jedoch eine Alternativ-Zusatzversicherung. Falls Sie unsicher sind, nehmen Sie betreffend Kostenübernahme mit Ihrer Krankenasse Kontakt auf.

 

Terminverschiebungen, -absagen:

Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Falls Sie verhindert sind den vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzumelden. Nicht eingehaltene Termine werden pauschal mit CHF 50.-- in Rechnung gestellt.