Krankenkassenvergütungen:
Einerseits durch meinen Abschluss zum "Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom" und der kantonalen
Berufsausübungsbewilligung im Kanton Schwyz und andererseits durch die Anerkennung des "Erfahrungsmedizinischen Register (EMR)", übernehmen die grössten Krankenkassen den Hauptteil der
Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie jedoch eine Alternativ-Zusatzversicherung. Falls Sie unsicher sind, nehmen Sie betreffend Kostenübernahme mit Ihrer Krankenasse Kontakt
auf.
Terminverschiebungen, -absagen:
Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Falls Sie verhindert sind den vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich
Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzumelden. Nicht eingehaltene Termine werden pauschal mit CHF 50.-- in Rechnung gestellt.